{"id":3132,"date":"2016-03-15T15:20:43","date_gmt":"2016-03-15T15:20:43","guid":{"rendered":""},"modified":"2024-08-14T18:38:13","modified_gmt":"2024-08-14T16:38:13","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/biofeedback.co.at\/en\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"<p>[et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; _builder_version=&#8220;4.24.0&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; background_color=&#8220;#004363&#8243; locked=&#8220;off&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_row _builder_version=&#8220;4.24.0&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_column type=&#8220;4_4&#8243; _builder_version=&#8220;4.24.0&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_text _builder_version=&#8220;4.24.0&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; header_text_color=&#8220;#FFFFFF&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;]<\/p>\n<h1>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h1>\n<p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section][et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; admin_label=&#8220;section&#8220; _builder_version=&#8220;4.16&#8243; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_row admin_label=&#8220;row&#8220; _builder_version=&#8220;4.16&#8243; background_size=&#8220;initial&#8220; background_position=&#8220;top_left&#8220; background_repeat=&#8220;repeat&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_column type=&#8220;4_4&#8243; _builder_version=&#8220;4.16&#8243; custom_padding=&#8220;|||&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; custom_padding__hover=&#8220;|||&#8220;][et_pb_text admin_label=&#8220;Text&#8220; _builder_version=&#8220;4.24.0&#8243; background_size=&#8220;initial&#8220; background_position=&#8220;top_left&#8220; background_repeat=&#8220;repeat&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;]<\/p>\n<h2 align=\"left\">AGB<\/h2>\n<div>Allgemeine Verkaufsbedingungen INSIGHT INSTRUMENTS (AGB) der Mechatroniker f\u00fcr Unternehmergesch\u00e4fte Stand 2019<br \/>1. Geltung<br \/>1.1. Diese Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten zwischen uns (Insight Instruments) und nat\u00fcrlichen und juristischen Personen (kurz Kunde) f\u00fcr das gegenst\u00e4ndliche unternehmensbezogene Rechtsgesch\u00e4ft sowie auch f\u00fcr alle hink\u00fcnftigen Gesch\u00e4fte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei k\u00fcnftigen Erg\u00e4nzungs- oder Folgeauftr\u00e4gen darauf nicht ausdr\u00fccklich Bezug genommen wurde.<br \/>1.2. Es gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer Homepage (https:\/\/biofeedback.co.at\/ueber-uns\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/) und wurden diese auch an den Kunden \u00fcbermittelt.<br \/>1.3. Wir kontrahieren ausschlie\u00dflich unter Zugrundelegung unserer AGB.<br \/>1.4. Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden oder \u00c4nderungen bzw. Erg\u00e4nzungen unserer AGB bed\u00fcrfen zu ihrer Geltung unserer ausdr\u00fccklichen schriftlichen Zustimmung.<br \/>1.5. Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdr\u00fccklich widersprechen.<br \/>2. Angebote, Vertragsabschluss<br \/>2.1. Unsere Angebote sind unverbindlich.<br \/>2.2. Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden erst durch unsere schriftliche Best\u00e4tigung verbindlich.<br \/>2.3. In Katalogen, Preislisten, Prospekten, Anzeigen auf Messest\u00e4nden, Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Medien (Informationsmaterial) angef\u00fchrte Informationen \u00fcber unsere Produkte und Leistungen, die nicht uns zuzurechnen sind, hat der Kunde \u2013 sofern der Kunde diese seiner Entscheidung zur Beauftragung zugrunde legt \u2013 uns darzulegen. Diesfalls k\u00f6nnen wir zu deren Richtigkeit Stellung nehmen. Verletzt der Kunde diese Obliegenheit, sind derartige Angaben unverbindlich, soweit diese nicht ausdr\u00fccklich schriftlich zum Vertragsinhalt erkl\u00e4rt wurden.<br \/>2.4. Kostenvoranschl\u00e4ge werden ohne Gew\u00e4hr erstellt und sind entgeltlich.<br \/>3. Preise<br \/>3.1. Preisangaben sind grunds\u00e4tzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen.<br \/>3.2. F\u00fcr vom Kunden angeordnete Leistungen, die im urspr\u00fcnglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht mangels Werklohnvereinbarung Anspruch auf angeerfassenes Entgelt.<br \/>3.3. Preisangaben verstehen sich zuz\u00fcglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Kunden. Wir sind nur bei ausdr\u00fccklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zur\u00fcckzunehmen.<br \/>3.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zus\u00e4tzlich im hierf\u00fcr vereinbarten Ausma\u00df, mangels Entgeltsvereinbarung angeerfassen zu verg\u00fcten.<br \/>3.5. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn \u00c4nderungen im Ausma\u00df von zumindest 5% hinsichtlich (a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder (b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Beschaffungskosten der zur Verwendung gelangenden Materialien aufgrund von Empfehlungen der Parit\u00e4tischen Kommissionen oder von \u00c4nderungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise f\u00fcr Rohstoffe, Wechselkurse etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausma\u00df, in dem sich die tats\u00e4chlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses \u00e4ndern gegen\u00fcber jenen im Zeitpunkt der tats\u00e4chlichen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befinden.<br \/>3.6. Das Entgelt bei Dauerschuldverh\u00e4ltnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2010 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zugrunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde.<br \/>3.7. Kosten f\u00fcr Fahrt-, Tag- und N\u00e4chtigungsgelder werden gesondert verrechnet. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.<br \/>4. Beigestellte Ware<br \/>4.1. Werden Ger\u00e4te oder sonstige Materialien vom Kunden beigestellt, sind wir berechtigt, dem Kunden 10% des Werts der beigestellten Ger\u00e4te bzw des Materials als Manipulationszuschlag zu berechnen.<br \/>4.2. Solche vom Kunden beigestellte Ger\u00e4te und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand von Gew\u00e4hrleistung. Die Qualit\u00e4t und Betriebsbereitschaft von Beistellungen liegt in der Verantwortung des Kunden.<br \/>5. Zahlung<br \/>5.1. Zahlungsbedingungen: Vorauskasse bei Bestellung<br \/>5.2. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdr\u00fccklichen schriftlichen Vereinbarung.<br \/>5.3. Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf \u00dcberweisungsbelegen sind f\u00fcr uns nicht verbindlich.<br \/>5.4. Kommt der Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverh\u00e4ltnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erf\u00fcllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erf\u00fcllung durch den Kunden einzustellen.<br \/>5.5. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen f\u00fcr bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung mit dem Kunden f\u00e4llig zu stellen.<br \/>5.6. Bei \u00dcberschreitung der Zahlungsfrist, wenn auch nur hinsichtlich einer einzelnen Teilleistung, verfallen gew\u00e4hrte Verg\u00fcnstigungen (Rabatte, Abschl\u00e4ge u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.<br \/>5.7. Der Kunde verpflichtet sich im Falle von Zahlungsverzug, die zur Einbringlichmachung notwendigen und zweckentsprechenden Kosten (Mahnkosten, Inkassogeb\u00fchren, Rechtsanwaltskosten, etc.) an uns zu ersetzen.<br \/>5.8. Wir sind gem\u00e4\u00df \u00a7 456 UGB bei verschuldetem Zahlungsverzug dazu berechtigt, 9,2 % Punkte \u00fcber dem Basiszinssatz zu berechnen.<br \/>5.9. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens behalten wir uns vor.<br \/>5.10. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenanspr\u00fcche gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind.<br \/>5.11. F\u00fcr zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechende Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in H\u00f6he von \u20ac50 soweit dies im angeerfassenen Verh\u00e4ltnis zur betriebenen Forderung steht.<br \/>6. Bonit\u00e4tspr\u00fcfung<br \/>6.1. Der Kunde erkl\u00e4rt sein ausdr\u00fcckliches Einverst\u00e4ndnis, dass seine Daten ausschlie\u00dflich zum Zwecke des Gl\u00e4ubigerschutzes an die staatlich bevorrechteten Gl\u00e4ubigerschutzverb\u00e4nde Alpenl\u00e4ndischer Kreditorenverband (AKV), \u00d6sterreichischer Verband Creditreform (\u00d6VC), Insolvenzschutzverband f\u00fcr Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen (ISA) und Kreditschutzverband von 1870(KSV) \u00fcbermittelt werden d\u00fcrfen.<br \/>7. Mitwirkungspflichten des Kunden<br \/>7.1. Unsere Pflicht zur Leistungsausf\u00fchrung beginnt fr\u00fchestens, sobald alle technischen Einzelheiten gekl\u00e4rt sind, der Kunde die technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen (welche wir auf Anfrage gerne mitteilen) geschaffen hat, wir vereinbarte Anzahlungen oder Sicherheitsleistungen erhalten haben, und der Kunde seine vertraglichen Vorleistungs- und Mitwirkungspflichtungen, insbesondere auch die in nachstehenden Unterpunkten genannten, erf\u00fcllt.<br \/>7.2. Der Kunde ist bei von uns durchzuf\u00fchrenden Montagen verpflichtet, daf\u00fcr zu sorgen, dass sofort nach Ankunft unsers Montagepersonals mit den Arbeiten begonnen werden kann.<br \/>7.3. Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Beh\u00f6rden auf seine Kosten zu veranlassen. Diese k\u00f6nnen gerne bei uns erfragt werden.<br \/>7.4. Die f\u00fcr die Leistungsausf\u00fchrung einschlie\u00dflich des Probebetriebes erforderliche(n) Energie und Wassermengen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen.<br \/>7.5. Der Kunde hat uns f\u00fcr die Zeit der Leistungsausf\u00fchrung kostenlos f\u00fcr Dritte nicht zug\u00e4ngliche versperrbare R\u00e4ume f\u00fcr den Aufenthalt der Arbeiter sowie f\u00fcr die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verf\u00fcgung zu stellen.<br \/>7.6. Der Kunde haftet daf\u00fcr, dass die notwendigen baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen f\u00fcr das herzustellende Werk oder den Kaufgegenstand gegeben sind, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschl\u00e4giger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.<br \/>7.7. Ebenso haftet der Kunde daf\u00fcr, dass die technischen Anlagen, wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen, Netzwerke und dergleichen in technisch einwandfreien und betriebsbereiten Zustand sowie mit den von uns herzustellenden Werken oder Kaufgegenst\u00e4nden kompatibel sind.<br \/>7.8. Wir sind berechtigt, nicht aber verpflichtet, diese Anlagen gegen gesondertes Entgelt zu \u00fcberpr\u00fcfen.<br \/>7.9. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Montagearbeiten die n\u00f6tigen Angaben \u00fcber die Lage verdeckt gef\u00fchrter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder \u00e4hnlicher Anlagen, Fluchtwege, sonstige Hindernisse baulicher Art, m\u00f6gliche Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verf\u00fcgung stellen.<br \/>7.10. Auftragsbezogene Details der notwendigen Angaben k\u00f6nnen bei uns angefragt werden.<br \/>7.11. F\u00fcr Konstruktion und Funktionsf\u00e4higkeit von beigestellten Teilen tr\u00e4gt der Kunde allein die Verantwortung. Eine Pr\u00fcfpflicht hinsichtlich allf\u00e4lliger vom Kunden zur Verf\u00fcgung gestellten Unterlagen, \u00fcbermittelten Angaben oder Anweisungen besteht \u2013 \u00fcber die Anlage eines technischen Baudossiers und die Bescheinigung der Einhaltung der Maschinenrichtlinie sowie allenfalls anderer anwendbarer Richtlinien hinaus \u2013 hinsichtlich des Liefergegenstandes nicht, und ist eine diesbez\u00fcgliche unsere Haftung ausgeschlossen. Die Pflicht zur Ausstellung der Bescheinigung kann an den Kunden, der den Liefergegenstand in Verkehr bringt, vertraglich \u00fcberbunden werden.<br \/>7.12. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen und Rechte aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis ohne unsere schriftliche Zustimmung abzutreten.<br \/>8. Leistungsausf\u00fchrung<br \/>8.1. Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachtr\u00e4gliche \u00c4nderungs- und Erweiterungsw\u00fcnsche des Kunden zu ber\u00fccksichtigen, wenn sie aus technischen Gr\u00fcnden erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.<br \/>8.2. Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringf\u00fcgige \u00c4nderungen unserer Leistungsausf\u00fchrung gelten als vorweg genehmigt.<br \/>8.3. Kommt es nach Auftragserteilung aus welchen Gr\u00fcnden auch immer zu einer Ab\u00e4nderung oder Erg\u00e4nzung des Auftrages, so verl\u00e4ngert sich die Liefer-\/Leistungsfrist um einen angeerfassenen Zeitraum.<br \/>8.4. W\u00fcnscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausf\u00fchrung innerhalb eines k\u00fcrzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertrags\u00e4nderung dar. Hierdurch k\u00f6nnen \u00dcberstunden notwendig werden und\/oder durch die Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auflaufen, und erh\u00f6ht sich das Entgelt im Verh\u00e4ltnis zum notwendigen Mehraufwand angeerfassen.<br \/>8.5. SACHLICH (ZB ANLAGENGR\u00d6SSE, BAUFORTSCHRITT, U.A.) GERECHTFERTIGTE TEILLIEFERUNGEN UND -LEISTUNGEN SIND ZUL\u00c4SSIG UND K\u00d6NNEN GESONDERT IN RECHNUNG GESTELLT WERDEN.<br \/>8.6. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt der Leistungs-\/Kaufgegenstand sp\u00e4testens sechs Monate nach Bestellung als abgerufen.<\/div>\n<div>9. Liefer- und Leistungsfristen<br \/>9.1. Liefer-\/Leistungsfristen und -Termine sind f\u00fcr uns nur verbindlich, sofern sie schriftlich festgelegt wurden. Ein Abgehen von dieser Formvorschrift bedarf ebenfalls der Schriftlichkeit.<br \/>9.2. Fristen und Termine verschieben sich bei h\u00f6herer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbarer und von uns nicht verschuldeter Verz\u00f6gerung durch unsere Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, in jenem Zeitraum, w\u00e4hrenddessen das entsprechende Ereignis andauert. Davon unber\u00fchrt bleibt das Recht des Kunden auf R\u00fccktritt vom Vertrag bei Verz\u00f6gerungen die eine Bindung an den Vertrag unzumutbar machen.<br \/>9.3. Werden der Beginn der Leistungsausf\u00fchrung oder die Ausf\u00fchrung durch dem Kunden zuzurechnende Umst\u00e4nde verz\u00f6gert oder unterbrochen, insbesondere aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflichten gem\u00e4\u00df Punkt 7, so werden Leistungsfristen entsprechend verl\u00e4ngert und Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben.<br \/>9.4. Wir sind berechtigt, f\u00fcr die dadurch notwendige Lagerung von Materialien und Ger\u00e4ten und dergleichen in unserem Betrieb 2% des Rechnungsbetrages je begonnenen Monat der Leistungsverz\u00f6gerung zu verrechnen, wobei die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung sowie dessen Abnahmeobliegenheit hiervon unber\u00fchrt bleibt.<br \/>9.5. Beim R\u00fccktritt vom Vertrag wegen Verzug hat vom Kunden eine Nachfristsetzung mittels eingeschriebenen Briefes unter gleichzeitiger Androhung des R\u00fccktritts zu erfolgen.<\/div>\n<div>9.6 Aktuell (Stand Dezember 2022) ist der voraussichtliche Liefertermin f\u00fcr aktuell bestellte Ger\u00e4te der Februar 2023.<br \/>10. Gefahrtragung<br \/>10.1. AUF DEN UNTERNEHMERISCHEN KUNDEN GEHT DIE GEFAHR \u00dcBER, SOBALD WIR DEN KAUFGEGENSTAND, DAS MATERIAL ODER DAS WERK ZUR ABHOLUNG IM WERK ODER LAGER BEREITHALTEN, DIESES SELBST ANLIEFERN ODER AN EINEN TRANSPORTEUR \u00dcBERGEBEN.<br \/>10.2. DER UNTERNEHMERISCHE KUNDE WIRD SICH GEGEN DIESES RISIKO ENTSPRECHEND VERSICHERN. WIR VERPFLICHTEN UNS, EINE TRANSPORTVERSICHERUNG \u00dcBER SCHRIFTLICHEN WUNSCH DES KUNDEN AUF DESSEN KOSTEN ABZUSCHLIESSEN. DER KUNDE GENEHMIGT JEDE VERKEHRS\u00dcBLICHE VERSANDART.<br \/>11. Annahmeverzug<br \/>11.1. Ger\u00e4t der Kunde l\u00e4nger als 4 Wochen in Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistungen oder anders, kein Abruf innerhalb angeerfassener Zeit bei Auftrag auf Abruf), und hat der Kunde trotz angeerfassener Nachfristsetzung nicht f\u00fcr die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umst\u00e4nde gesorgt, welche die Leistungsausf\u00fchrung verz\u00f6gern oder verhindern, d\u00fcrfen wir bei aufrechtem Vertrag \u00fcber die f\u00fcr die Leistungsausf\u00fchrung spezifizierten Ger\u00e4te und Materialien anderweitig verf\u00fcgen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leistungsausf\u00fchrung diese innerhalb einer den jeweiligen Gegebenheiten angeerfassenen Frist nachbeschaffen.<br \/>11.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserf\u00fcllung die Ware bei uns einzulagern, wof\u00fcr uns eine Lagergeb\u00fchr gem\u00e4\u00df Pkt. 9.4 zusteht.<br \/>11.3. Im Falle eines berechtigten R\u00fccktritts vom Vertrag d\u00fcrfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in H\u00f6he von 40 % des Bruttoauftragswertes ohne Nachweis des tats\u00e4chlichen Schadens vom Kunden zu verlangen.<br \/>11.4. Die Geltendmachung eines h\u00f6heren Schadens ist zul\u00e4ssig.<br \/>12. Eigentumsvorbehalt<br \/>12.1. Die von uns gelieferte, montierte oder sonst \u00fcbergebene Ware bleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung unser Eigentum.<br \/>12.2. Eine Weiterver\u00e4u\u00dferung ist nur zul\u00e4ssig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Angabe des Namens und der genauen Anschrift des K\u00e4ufers bekannt gegeben wurde und wir der Ver\u00e4u\u00dferung zustimmen. Im Fall unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung bereits jetzt an uns abgetreten.<br \/>12.3. Der Kunde hat bis zur vollst\u00e4ndigen Zahlung des Entgeltes oder Kaufpreises in seinen B\u00fcchern und auf seinen Rechnungen diese Abtretung anzumerken und seine jeweiligen Schuldner auf diese hinzuweisen. \u00dcber Aufforderung hat er uns alle Unterlagen und Informationen, die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen und Anspr\u00fcche erforderlich sind, zur Verf\u00fcgung zu stellen.<br \/>12.4. Ger\u00e4t der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir bei angeerfassener Nachfristsetzung berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.<br \/>12.5. Der Kunde hat uns vor der Er\u00f6ffnung des Konkurses \u00fcber sein Verm\u00f6gen oder der Pf\u00e4ndung unserer Vorbehaltsware unverz\u00fcglich zu verst\u00e4ndigen.<br \/>12.6. Der Kunde erkl\u00e4rt sein ausdr\u00fcckliches Einverst\u00e4ndnis, dass wir zur Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes den Standort der Vorbehaltsware betreten d\u00fcrfen.<br \/>12.7. Notwendige und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angeerfassene Kosten tr\u00e4gt der Kunde.<br \/>12.8. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein R\u00fccktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdr\u00fccklich erkl\u00e4rt wird.<br \/>12.9. Die zur\u00fcckgenommene Vorbehaltsware d\u00fcrfen wir freih\u00e4ndig und bestm\u00f6glich verwerten.<br \/>12.10.Bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung aller unserer Forderungen darf der Leistungs-\/Kaufgegenstand weder verpf\u00e4ndet, sicherungs\u00fcbereignet oder sonst wie mit Rechten Dritter belastet werden. Bei Pf\u00e4ndung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Kunde verpflichtet, auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen und uns unverz\u00fcglich zu verst\u00e4ndigen.<br \/>13. Schutzrechte Dritter<br \/>13.1. F\u00fcr Liefergegenst\u00e4nde, welche wir nach Kundenunterlagen (Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modelle oder sonstige Spezifikationen, etc.) herstellen, \u00fcbernimmt ausschlie\u00dflich der Kunde die Gew\u00e4hr, dass die Anfertigung dieser Liefergegenst\u00e4nde Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.<br \/>13.2. Werden Schutzrechte Dritter dennoch geltend gemacht, so sind wir berechtigt, die Herstellung der Liefergegenst\u00e4nde auf Risiko des Kunden bis zur Kl\u00e4rung der Rechte Dritter einzustellen, au\u00dfer die Unberechtigtheit der Anspr\u00fcche ist offenkundig.<br \/>13.3. Der Kunde h\u00e4lt uns diesbez\u00fcglich schad- und klaglos.<br \/>13.4. Wir sind berechtigt, von unternehmerischen Kunden f\u00fcr allf\u00e4llige Prozesskosten angeerfassene Kostenvorsch\u00fcsse zu verlangen.<br \/>13.5. Ebenso k\u00f6nnen wir den Ersatz von uns aufgewendeter notwendiger und n\u00fctzlicher Kosten vom Kunden beanspruchen.<br \/>13.6. Wir sind berechtigt, f\u00fcr allf\u00e4llige Prozesskosten angeerfassene Kostenvorsch\u00fcsse zu verlangen.<br \/>14. Unser geistiges Eigentum<br \/>14.1. Liefergegenst\u00e4nde und diesbez\u00fcgliche Ausf\u00fchrungsunterlagen, Pl\u00e4ne, Skizzen, Kostenvoranschl\u00e4ge und sonstige Unterlagen sowie Software, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum.<br \/>14.2. Deren Verwendung, insbesondere deren Weitergabe, Vervielf\u00e4ltigung, Ver\u00f6ffentlichung und Zur-Verf\u00fcgung-Stellung einschlie\u00dflich auch nur auszugsweisen Kopierens, wie auch deren Nachahmung, Bearbeitung oder Verwertung bedarf unserer ausdr\u00fccklichen Zustimmung.<br \/>14.3. Der Kunde verpflichtet sich weiters zur Geheimhaltung des ihm aus der Gesch\u00e4ftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegen\u00fcber.<br \/>15. Gew\u00e4hrleistung<br \/>15.1. Die Gew\u00e4hrleistungsfrist f\u00fcr unsere Leistungen betr\u00e4gt ein Jahr ab \u00dcbergabe.<br \/>15.2. Der Zeitpunkt der \u00dcbergabe ist mangels abweichender Vereinbarung (z.B. f\u00f6rmliche Abnahme) der Fertigstellungszeitpunkt, sp\u00e4testens wenn der Kunde die Leistung in seine Verf\u00fcgungsmacht \u00fcbernommen hat oder die \u00dcbernahme ohne Angabe von Gr\u00fcnden verweigert hat. Mit dem Tag, an welchem dem Kunden die Fertigstellung angezeigt wird, gilt die Leistung mangels begr\u00fcndeter Verweigerung der Annahme als in seine Verf\u00fcgungsmacht \u00fcbernommen.<br \/>15.3. Ist eine gemeinsame \u00dcbergabe vorgesehen, und bleibt der Kunde dem ihm mitgeteilten \u00dcbergabetermin fern, gilt die \u00dcbernahme als an diesem Tag erfolgt.<br \/>15.4. Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis eines Mangels dar.<br \/>15.5. Der Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der \u00dcbergabe bereits vorhanden war.<br \/>15.6. Zur Behebung von M\u00e4ngeln hat der Kunde die Anlage bzw. die Ger\u00e4te ohne schuldhafte Verz\u00f6gerung uns zug\u00e4nglich zu machen und uns die M\u00f6glichkeit zur Begutachtung durch uns oder von uns bestellten Sachverst\u00e4ndigen einzur\u00e4umen<br \/>15.7. M\u00e4ngelr\u00fcgen und Beanstandungen jeder Art sind bei sonstigem Verlust der Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche unverz\u00fcglich (sp\u00e4testens nach 10 Werktagen) am Sitz unseres Unternehmens unter m\u00f6glichst genauer Fehlerbeschreibung und Angabe der m\u00f6glichen Ursachen schriftlich bekannt zu geben. Die beanstandeten Waren oder Werke sind vom Kunden zu \u00fcbergeben, sofern dies tunlich ist.<br \/>15.8. Sind M\u00e4ngelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist er verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen f\u00fcr die Feststellung der M\u00e4ngelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.<br \/>15.9. Eine etwaige Nutzung oder Verarbeitung des mangelhaften Liefergegenstandes, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenbehebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverz\u00fcglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist.<br \/>15.10. Wir sind berechtigt, jede von uns f\u00fcr notwendig erachtete Untersuchung anzustellen oder anstellen zu lassen, auch wenn durch diese die Waren oder Werkst\u00fccke unbrauchbar gemacht werden. F\u00fcr den Fall, dass diese Untersuchung ergibt, dass wir keine Fehler zu vertreten haben, hat der Kunde die Kosten f\u00fcr diese Untersuchung gegen angeerfassenes Entgelt zu tragen.<br \/>15.11. Im Zusammenhang mit der M\u00e4ngelbehebung entstehende Transport-, und Fahrtkosten gehen zu Lasten des Kunden. \u00dcber unsere Aufforderung sind vom Kunden unentgeltlich die erforderlichen Arbeitskr\u00e4fte, Energie und R\u00e4ume beizustellen und hat er gem\u00e4\u00df Punkt 7. mitzuwirken.<br \/>15.12. Zur M\u00e4ngelbehebung sind uns seitens des Kunden zumindest zwei Versuche einzur\u00e4umen.<br \/>15.13. Ein Wandlungsbegehren k\u00f6nnen wir durch Verbesserung oder angeerfassene Preisminderung abwenden, sofern es sich um keinen wesentlichen und unbehebbaren Mangel handelt.<br \/>15.14. Werden die Leistungsgegenst\u00e4nde aufgrund von Angaben, Zeichnungen, Pl\u00e4nen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Kunden hergestellt, so leisten wir nur f\u00fcr die bedingungsgem\u00e4\u00dfe Ausf\u00fchrung Gew\u00e4hr.<br \/>15.15. Keinen Mangel begr\u00fcndet der Umstands, dass das Werk zum vereinbarten Gebrauch nicht voll geeignet ist, wenn dies ausschlie\u00dflich auf abweichende tats\u00e4chliche Gegebenheiten von den uns im Zeitpunkt der Leistungserbringung vorgelegenen Informationen basiert, weil der Kunde seinen Mitwirkungspflichten gem\u00e4\u00df Punkt Mitwirkungspflichten des Kunden. nicht nachkommt.<br \/>15.16. Ebenso stellt dies keinen Mangel dar, wenn die technischen Anlagen des Kunden wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen, Netzwerke u\u00e4 nicht in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand oder mit den gelieferten Gegenst\u00e4nden nicht kompatibel sind.<br \/>16. Haftung<br \/>16.1. Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unm\u00f6glichkeit, Verzug etc. haften wir bei Verm\u00f6genssch\u00e4den nur in F\u00e4llen von Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit aufgrund technischer Besonderheiten.<br \/>16.2. Die Haftung ist beschr\u00e4nkt mit dem Haftungsh\u00f6chstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.<br \/>16.3. Diese Beschr\u00e4nkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung \u00fcbernommen haben.<br \/>16.4. Schadenersatzanspr\u00fcche sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahren gerichtlich geltend zu machen.<br \/>16.5. Die Beschr\u00e4nkungen bzw. Ausschl\u00fcsse der Haftung umfasst auch Anspr\u00fcche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfe aufgrund Sch\u00e4digungen, die diese dem Kunden ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden zuf\u00fcgen.<br \/>16.6. Unsere Haftung ist ausgeschlossen f\u00fcr Sch\u00e4den durch unsachgem\u00e4\u00dfe Behandlung oder Lagerung, \u00dcberbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder nat\u00fcrliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal f\u00fcr den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss f\u00fcr Unterlassung notwendiger Wartungen.<br \/>16.7. Wenn und soweit der Kunde f\u00fcr Sch\u00e4den, f\u00fcr die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (zB Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschr\u00e4nkt sich unsere Haftung gegen\u00fcber dem Kunden insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. h\u00f6here Versicherungspr\u00e4mie).<br \/>16.8. Jene Produkteigenschaften werden geschuldet, die im Hinblick auf die Zulassungsvorschriften, Bedienungsanleitungen und sonstige produktbezogene Anleitungen und Hinweise (insb. auch Kontrolle und Wartung) von uns, dritten Herstellern oder Importeuren vom Kunden unter Ber\u00fccksichtigung dessen Kenntnisse und Erfahrungen erwartet werden k\u00f6nnen. Der Kunde als Weiterverk\u00e4ufer hat eine ausreichende Versicherung f\u00fcr Produkthaftungsanspr\u00fcche abzuschlie\u00dfen und uns hinsichtlich Regressanspr\u00fcchen schad- und klaglos zu halten.<br \/>17. Salvatorische Klausel<br \/>17.1. Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Teile nicht ber\u00fchrt.<br \/>17.2.Die Parteien verpflichten sich jetzt schon eine Ersatzregelung \u2013 ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien \u2013 zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis unter Ber\u00fccksichtigung der Branchen\u00fcblichkeit der unwirksamen Bedingung am n\u00e4chsten kommt.<br \/>18. Allgemeines<br \/>18.1. ES GILT \u00d6STERREICHISCHES RECHT.<br \/>18.2. DAS UN-KAUFRECHT IST AUSGESCHLOSSEN.<br \/>18.3. ERF\u00dcLLUNGSORT IST DER SITZ DES UNTERNEHMENS (HALLEIN).<br \/>18.4. Gerichtsstand f\u00fcr alle sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis oder k\u00fcnftigen Vertr\u00e4gen zwischen uns und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das f\u00fcr unseren Sitz \u00f6rtlich zust\u00e4ndige Gericht.<br \/>18.5.\u00c4nderungen seines Namens, der Firma, seiner Anschrift, seiner Rechtsform oder andere relevante Informationen hat der Kunde uns umgehend schriftlich bekannt zu geben. Anmerkungen: Die vorliegenden AGB wurden entsprechend der aktuell geltenden Gesetzeslage erstellt. Es wird jedoch darauf verwiesen, dass alle Angaben trotz sorgf\u00e4ltigster Bearbeitung ohne Gew\u00e4hr erfolgen und eine Haftung des Autors, des Herausgebers oder der Wirtschaftskammern \u00d6sterreichs ausgeschlossen ist. Eigenst\u00e4ndige \u00c4nderungen sind m\u00f6glich, erfolgen jedoch ausschlie\u00dflich auf eigene Gefahr. Sprachliche Formulierungen in m\u00e4nnlicher Form gelten gleicherma\u00dfen f\u00fcr beide Geschlechter.<\/div>\n<h2 align=\"left\">Garantie f\u00fcr das Neuromaster-System von INSIGHT INSTRUMENTS<\/h2>\n<div>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Das Neuromaster-System von Insight Instruments zeichnet sich durch h\u00f6chste Verarbeitungs- und Entwicklungsqualit\u00e4t aus. Damit Sie die Sicherheit haben Ihr System auch lange im Einsatz zu haben, geben wir Ihnen eine 3-j\u00e4hrige Garantie auf diese Qualit\u00e4t und die verwendeten Materialien.<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Als Kunde haben Sie auch eine gesetzliche Gew\u00e4hrleistung auf das System, diese wird durch die Garantie nicht eingeschr\u00e4nkt, die Garantie r\u00e4umt zus\u00e4tzliche Rechte ein.<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\"><b>Die Garantie unterliegt den folgenden Bedingungen.<\/b><\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">1. Wir haften daf\u00fcr, dass das System zum Zeitpunkt der Herstellung die in unsereren Produktbeschreibungen aufgef\u00fchrten Eigenschaften aufweist. Ein Mangel liegt nur dann vor wenn der Wert oder die Gebrauchstauglichkeit des Systems erheblich gemindert ist.<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">2. Diese Garantie wird kostenlos gew\u00e4hrt durch:<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">INSIGHT INSTRUMENTS<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Steglandweg 5<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">5400 \u2013 Hallein<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">\u00d6sterreich<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">3. Die Garantie gilt f\u00fcr alle Neuromaster-Systeme, welche nach dem 01.10.2018 erworben wurden. Die Dauer betr\u00e4gt 3 Jahre ab Kaufdatum. Voraussetzung ist ein Kauf von Insight Instruments in Deutschland, \u00d6sterreich oder der Schweiz.<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">4. Das System f\u00e4llt nur dann unter die Garantie wenn es bei Auftreten des Mangels in Deutschland \u00d6sterreich oder der Schweiz betrieben wird und die Garantieleistungen dort erbracht werden k\u00f6nnen. Sie ist nicht g\u00fcltig f\u00fcr Produkte, die au\u00dferhalb von Deutschland, \u00d6sterreich oder der Schweiz erworben wurden.<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">5. M\u00e4ngel m\u00fcssen uns innerhalb von einem (1) Monat nach Kenntnis angezeigt werden.<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">6. Die Garantie ist nicht \u00fcbertragbar, die Person des K\u00e4ufers und der Besitzers bei dem der Mangel auftrifft m\u00fcssen ident sein. \u00dcbernommene Gebrauchtger\u00e4te fallen nicht unter die Garantie.<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">7. Bei der Anmeldung von Garantieanspr\u00fcchen m\u00fcssen Sie als Kunde Insight Instruments die Rechnungsnummer sowie eine deutliche Beschreibung des Mangels vorlegen.<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">8. Wir werden das Produkt durch das eigene technische Personal pr\u00fcfen. Dazu wird das System an uns versandt. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, das Produkt durch einen, von INSIGHT INSTRUMENTS nicht autorisierten, Dritten reparieren zu lassen. F\u00fcr diesen Fall bestehen keine weiteren Garantieanspr\u00fcche.<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">9. INSIGHT INSTRUMENTS wird beliebige Komponenten nach eigener Ma\u00dfgabe reparieren oder ersetzen. INSIGHT INSTRUMENTS kann nach eigenem Ererfassen entscheiden, das System durch ein \u00e4hnliches Modell mit einem \u00e4hnlichen Alter und Zustand zu ersetzen. Garantieleistungen bewirken weder eine Verl\u00e4ngerung noch einen Neubeginn der Garantiezeit; ausgewechselte Teile gehen in das Eigentum von INSIGHT INSTRUMENTS \u00fcber \u00fcber. Weitere Anspr\u00fcche sind ausgeschlossen.<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">10.Die dreij\u00e4hrige Garantie gilt nicht in folgenden F\u00e4llen:<\/p>\n<ul>\n<li>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Bei Sch\u00e4den am Geh\u00e4use infolge einer Ver\u00e4nderung der Luftfeuchtigkeit, Temperatur Sonneneinstrahlung, Feuchtigkeit, Brand oder sonstiger mechanischer Einfl\u00fcsse, die durch Nutzung des Ger\u00e4tes au\u00dferhalb der vorgegebenen Spezifikationen entstanden sind.<\/p>\n<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Bei Sch\u00e4den die durch Blitzschlag, Wasser, Feuer, h\u00f6here Gewalt, Krieg, falsche Netzspannung, Unfall, Missbrauch, unsachgem\u00e4\u00dfe Verwendung oder andere von INSIGHT INSTRUMENTS nicht zu verantwortende Gr\u00fcnde entstanden sind.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Bei Sch\u00e4den infolge von Besch\u00e4digung, Korrosion oder Rostbefall von Komponenten, die durch Luftfeuchtigkeit, Temperatur oder Feuchtigkeit verursacht wurden, insbesondere Fl\u00fcssigkeiten oder Salze und S\u00e4uren aus K\u00f6rperausd\u00fcnstungen.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Bei Verschlei\u00df aufgrund nat\u00fcrlicher Abnutzung durch die Nutzung. Ebenso bei Beeintr\u00e4chtigung durch Feuchtigkeit, Fl\u00fcssigkeiten oder Salze und S\u00e4uren aus K\u00f6rperausd\u00fcnstungen.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Bei Kabelbruch in den Sensorkabeln<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">F\u00fcr USB-Kabel<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Bei zweckentfremdeter Verwendung des Ger\u00e4tes sowie falscher Installation bzw. bei falschem unsachgem\u00e4\u00dfem Betrieb oder Betrieb mit anderen Ger\u00e4ten.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Bei Sch\u00e4den, die durch einen Fremdeingriff (\u00d6ffnung, Modifikation oder Reparatur) entstehen, der nicht durch einen autorisierten Vertreter von INSIGHT INSTRUMENTS durchgef\u00fchrt wurde.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Bei Sch\u00e4den, die nachweislich durch nicht originale Verbrauchs- oder Verschlei\u00dfmaterialien entstanden sind.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">F\u00fcr Transport- und Fahrtkosten sowie durch Auf- und Abbau entstandene Kosten.<\/p>\n<\/li>\n<\/ul>\n<\/div>\n<p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungenAGB Allgemeine Verkaufsbedingungen INSIGHT INSTRUMENTS (AGB) der Mechatroniker f\u00fcr Unternehmergesch\u00e4fte Stand 20191. 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Diese Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten zwischen uns (Insight Instruments) und nat\u00fcrlichen und juristischen Personen (kurz Kunde) f\u00fcr das gegenst\u00e4ndliche unternehmensbezogene Rechtsgesch\u00e4ft sowie auch f\u00fcr alle hink\u00fcnftigen Gesch\u00e4fte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei k\u00fcnftigen Erg\u00e4nzungs- oder Folgeauftr\u00e4gen darauf nicht ausdr\u00fccklich Bezug genommen wurde.\r\n1.2. Es gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer Homepage (https:\/\/biofeedback.co.at\/ueber-uns\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/) und wurden diese auch an den Kunden \u00fcbermittelt.\r\n1.3. Wir kontrahieren ausschlie\u00dflich unter Zugrundelegung unserer AGB.\r\n1.4. Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden oder \u00c4nderungen bzw. Erg\u00e4nzungen unserer AGB bed\u00fcrfen zu ihrer Geltung unserer ausdr\u00fccklichen schriftlichen Zustimmung.\r\n1.5. Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdr\u00fccklich widersprechen.\r\n2. Angebote, Vertragsabschluss\r\n2.1. Unsere Angebote sind unverbindlich.\r\n2.2. Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden erst durch unsere schriftliche Best\u00e4tigung verbindlich.\r\n2.3. In Katalogen, Preislisten, Prospekten, Anzeigen auf Messest\u00e4nden, Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Medien (Informationsmaterial) angef\u00fchrte Informationen \u00fcber unsere Produkte und Leistungen, die nicht uns zuzurechnen sind, hat der Kunde \u2013 sofern der Kunde diese seiner Entscheidung zur Beauftragung zugrunde legt \u2013 uns darzulegen. Diesfalls k\u00f6nnen wir zu deren Richtigkeit Stellung nehmen. Verletzt der Kunde diese Obliegenheit, sind derartige Angaben unverbindlich, soweit diese nicht ausdr\u00fccklich schriftlich zum Vertragsinhalt erkl\u00e4rt wurden.\r\n2.4. Kostenvoranschl\u00e4ge werden ohne Gew\u00e4hr erstellt und sind entgeltlich.\r\n3. Preise\r\n3.1. Preisangaben sind grunds\u00e4tzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen.\r\n3.2. F\u00fcr vom Kunden angeordnete Leistungen, die im urspr\u00fcnglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht mangels Werklohnvereinbarung Anspruch auf angeerfassenes Entgelt.\r\n3.3. Preisangaben verstehen sich zuz\u00fcglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Kunden. Wir sind nur bei ausdr\u00fccklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zur\u00fcckzunehmen.\r\n3.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zus\u00e4tzlich im hierf\u00fcr vereinbarten Ausma\u00df, mangels Entgeltsvereinbarung angeerfassen zu verg\u00fcten.\r\n3.5. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn \u00c4nderungen im Ausma\u00df von zumindest 5% hinsichtlich (a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder (b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Beschaffungskosten der zur Verwendung gelangenden Materialien aufgrund von Empfehlungen der Parit\u00e4tischen Kommissionen oder von \u00c4nderungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise f\u00fcr Rohstoffe, Wechselkurse etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausma\u00df, in dem sich die tats\u00e4chlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses \u00e4ndern gegen\u00fcber jenen im Zeitpunkt der tats\u00e4chlichen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befinden.\r\n3.6. Das Entgelt bei Dauerschuldverh\u00e4ltnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2010 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zugrunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde.\r\n3.7. Kosten f\u00fcr Fahrt-, Tag- und N\u00e4chtigungsgelder werden gesondert verrechnet. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.\r\n4. Beigestellte Ware\r\n4.1. Werden Ger\u00e4te oder sonstige Materialien vom Kunden beigestellt, sind wir berechtigt, dem Kunden 10% des Werts der beigestellten Ger\u00e4te bzw des Materials als Manipulationszuschlag zu berechnen.\r\n4.2. Solche vom Kunden beigestellte Ger\u00e4te und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand von Gew\u00e4hrleistung. Die Qualit\u00e4t und Betriebsbereitschaft von Beistellungen liegt in der Verantwortung des Kunden.\r\n5. Zahlung\r\n5.1. Zahlungsbedingungen: Vorauskasse bei Bestellung\r\n5.2. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdr\u00fccklichen schriftlichen Vereinbarung.\r\n5.3. Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf \u00dcberweisungsbelegen sind f\u00fcr uns nicht verbindlich.\r\n5.4. Kommt der Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverh\u00e4ltnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erf\u00fcllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erf\u00fcllung durch den Kunden einzustellen.\r\n5.5. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen f\u00fcr bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung mit dem Kunden f\u00e4llig zu stellen.\r\n5.6. Bei \u00dcberschreitung der Zahlungsfrist, wenn auch nur hinsichtlich einer einzelnen Teilleistung, verfallen gew\u00e4hrte Verg\u00fcnstigungen (Rabatte, Abschl\u00e4ge u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.\r\n5.7. Der Kunde verpflichtet sich im Falle von Zahlungsverzug, die zur Einbringlichmachung notwendigen und zweckentsprechenden Kosten (Mahnkosten, Inkassogeb\u00fchren, Rechtsanwaltskosten, etc.) an uns zu ersetzen.\r\n5.8. Wir sind gem\u00e4\u00df \u00a7 456 UGB bei verschuldetem Zahlungsverzug dazu berechtigt, 9,2 % Punkte \u00fcber dem Basiszinssatz zu berechnen.\r\n5.9. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens behalten wir uns vor.\r\n5.10. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenanspr\u00fcche gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind.\r\n5.11. F\u00fcr zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechende Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in H\u00f6he von \u20ac50 soweit dies im angeerfassenen Verh\u00e4ltnis zur betriebenen Forderung steht.\r\n6. Bonit\u00e4tspr\u00fcfung\r\n6.1. Der Kunde erkl\u00e4rt sein ausdr\u00fcckliches Einverst\u00e4ndnis, dass seine Daten ausschlie\u00dflich zum Zwecke des Gl\u00e4ubigerschutzes an die staatlich bevorrechteten Gl\u00e4ubigerschutzverb\u00e4nde Alpenl\u00e4ndischer Kreditorenverband (AKV), \u00d6sterreichischer Verband Creditreform (\u00d6VC), Insolvenzschutzverband f\u00fcr Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen (ISA) und Kreditschutzverband von 1870(KSV) \u00fcbermittelt werden d\u00fcrfen.\r\n7. Mitwirkungspflichten des Kunden\r\n7.1. Unsere Pflicht zur Leistungsausf\u00fchrung beginnt fr\u00fchestens, sobald alle technischen Einzelheiten gekl\u00e4rt sind, der Kunde die technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen (welche wir auf Anfrage gerne mitteilen) geschaffen hat, wir vereinbarte Anzahlungen oder Sicherheitsleistungen erhalten haben, und der Kunde seine vertraglichen Vorleistungs- und Mitwirkungspflichtungen, insbesondere auch die in nachstehenden Unterpunkten genannten, erf\u00fcllt.\r\n7.2. Der Kunde ist bei von uns durchzuf\u00fchrenden Montagen verpflichtet, daf\u00fcr zu sorgen, dass sofort nach Ankunft unsers Montagepersonals mit den Arbeiten begonnen werden kann.\r\n7.3. Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Beh\u00f6rden auf seine Kosten zu veranlassen. Diese k\u00f6nnen gerne bei uns erfragt werden.\r\n7.4. Die f\u00fcr die Leistungsausf\u00fchrung einschlie\u00dflich des Probebetriebes erforderliche(n) Energie und Wassermengen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen.\r\n7.5. Der Kunde hat uns f\u00fcr die Zeit der Leistungsausf\u00fchrung kostenlos f\u00fcr Dritte nicht zug\u00e4ngliche versperrbare R\u00e4ume f\u00fcr den Aufenthalt der Arbeiter sowie f\u00fcr die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verf\u00fcgung zu stellen.\r\n7.6. Der Kunde haftet daf\u00fcr, dass die notwendigen baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen f\u00fcr das herzustellende Werk oder den Kaufgegenstand gegeben sind, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschl\u00e4giger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.\r\n7.7. Ebenso haftet der Kunde daf\u00fcr, dass die technischen Anlagen, wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen, Netzwerke und dergleichen in technisch einwandfreien und betriebsbereiten Zustand sowie mit den von uns herzustellenden Werken oder Kaufgegenst\u00e4nden kompatibel sind.\r\n7.8. Wir sind berechtigt, nicht aber verpflichtet, diese Anlagen gegen gesondertes Entgelt zu \u00fcberpr\u00fcfen.\r\n7.9. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Montagearbeiten die n\u00f6tigen Angaben \u00fcber die Lage verdeckt gef\u00fchrter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder \u00e4hnlicher Anlagen, Fluchtwege, sonstige Hindernisse baulicher Art, m\u00f6gliche Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verf\u00fcgung stellen.\r\n7.10. Auftragsbezogene Details der notwendigen Angaben k\u00f6nnen bei uns angefragt werden.\r\n7.11. F\u00fcr Konstruktion und Funktionsf\u00e4higkeit von beigestellten Teilen tr\u00e4gt der Kunde allein die Verantwortung. Eine Pr\u00fcfpflicht hinsichtlich allf\u00e4lliger vom Kunden zur Verf\u00fcgung gestellten Unterlagen, \u00fcbermittelten Angaben oder Anweisungen besteht \u2013 \u00fcber die Anlage eines technischen Baudossiers und die Bescheinigung der Einhaltung der Maschinenrichtlinie sowie allenfalls anderer anwendbarer Richtlinien hinaus \u2013 hinsichtlich des Liefergegenstandes nicht, und ist eine diesbez\u00fcgliche unsere Haftung ausgeschlossen. Die Pflicht zur Ausstellung der Bescheinigung kann an den Kunden, der den Liefergegenstand in Verkehr bringt, vertraglich \u00fcberbunden werden.\r\n7.12. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen und Rechte aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis ohne unsere schriftliche Zustimmung abzutreten.\r\n8. Leistungsausf\u00fchrung\r\n8.1. Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachtr\u00e4gliche \u00c4nderungs- und Erweiterungsw\u00fcnsche des Kunden zu ber\u00fccksichtigen, wenn sie aus technischen Gr\u00fcnden erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.\r\n8.2. Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringf\u00fcgige \u00c4nderungen unserer Leistungsausf\u00fchrung gelten als vorweg genehmigt.\r\n8.3. Kommt es nach Auftragserteilung aus welchen Gr\u00fcnden auch immer zu einer Ab\u00e4nderung oder Erg\u00e4nzung des Auftrages, so verl\u00e4ngert sich die Liefer-\/Leistungsfrist um einen angeerfassenen Zeitraum.\r\n8.4. W\u00fcnscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausf\u00fchrung innerhalb eines k\u00fcrzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertrags\u00e4nderung dar. Hierdurch k\u00f6nnen \u00dcberstunden notwendig werden und\/oder durch die Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auflaufen, und erh\u00f6ht sich das Entgelt im Verh\u00e4ltnis zum notwendigen Mehraufwand angeerfassen.\r\n8.5. SACHLICH (ZB ANLAGENGR\u00d6SSE, BAUFORTSCHRITT, U.A.) GERECHTFERTIGTE TEILLIEFERUNGEN UND -LEISTUNGEN SIND ZUL\u00c4SSIG UND K\u00d6NNEN GESONDERT IN RECHNUNG GESTELLT WERDEN.\r\n8.6. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt der Leistungs-\/Kaufgegenstand sp\u00e4testens sechs Monate nach Bestellung als abgerufen.<\/div>\r\n<div>9. Liefer- und Leistungsfristen\r\n9.1. Liefer-\/Leistungsfristen und -Termine sind f\u00fcr uns nur verbindlich, sofern sie schriftlich festgelegt wurden. Ein Abgehen von dieser Formvorschrift bedarf ebenfalls der Schriftlichkeit.\r\n9.2. Fristen und Termine verschieben sich bei h\u00f6herer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbarer und von uns nicht verschuldeter Verz\u00f6gerung durch unsere Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, in jenem Zeitraum, w\u00e4hrenddessen das entsprechende Ereignis andauert. Davon unber\u00fchrt bleibt das Recht des Kunden auf R\u00fccktritt vom Vertrag bei Verz\u00f6gerungen die eine Bindung an den Vertrag unzumutbar machen.\r\n9.3. Werden der Beginn der Leistungsausf\u00fchrung oder die Ausf\u00fchrung durch dem Kunden zuzurechnende Umst\u00e4nde verz\u00f6gert oder unterbrochen, insbesondere aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflichten gem\u00e4\u00df Punkt 7, so werden Leistungsfristen entsprechend verl\u00e4ngert und Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben.\r\n9.4. Wir sind berechtigt, f\u00fcr die dadurch notwendige Lagerung von Materialien und Ger\u00e4ten und dergleichen in unserem Betrieb 2% des Rechnungsbetrages je begonnenen Monat der Leistungsverz\u00f6gerung zu verrechnen, wobei die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung sowie dessen Abnahmeobliegenheit hiervon unber\u00fchrt bleibt.\r\n9.5. Beim R\u00fccktritt vom Vertrag wegen Verzug hat vom Kunden eine Nachfristsetzung mittels eingeschriebenen Briefes unter gleichzeitiger Androhung des R\u00fccktritts zu erfolgen.<\/div>\r\n<div>9.6 Aktuell (Stand Dezember 2022) ist der voraussichtliche Liefertermin f\u00fcr aktuell bestellte Ger\u00e4te der Februar 2023.\r\n10. Gefahrtragung\r\n10.1. AUF DEN UNTERNEHMERISCHEN KUNDEN GEHT DIE GEFAHR \u00dcBER, SOBALD WIR DEN KAUFGEGENSTAND, DAS MATERIAL ODER DAS WERK ZUR ABHOLUNG IM WERK ODER LAGER BEREITHALTEN, DIESES SELBST ANLIEFERN ODER AN EINEN TRANSPORTEUR \u00dcBERGEBEN.\r\n10.2. DER UNTERNEHMERISCHE KUNDE WIRD SICH GEGEN DIESES RISIKO ENTSPRECHEND VERSICHERN. WIR VERPFLICHTEN UNS, EINE TRANSPORTVERSICHERUNG \u00dcBER SCHRIFTLICHEN WUNSCH DES KUNDEN AUF DESSEN KOSTEN ABZUSCHLIESSEN. DER KUNDE GENEHMIGT JEDE VERKEHRS\u00dcBLICHE VERSANDART.\r\n11. Annahmeverzug\r\n11.1. Ger\u00e4t der Kunde l\u00e4nger als 4 Wochen in Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistungen oder anders, kein Abruf innerhalb angeerfassener Zeit bei Auftrag auf Abruf), und hat der Kunde trotz angeerfassener Nachfristsetzung nicht f\u00fcr die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umst\u00e4nde gesorgt, welche die Leistungsausf\u00fchrung verz\u00f6gern oder verhindern, d\u00fcrfen wir bei aufrechtem Vertrag \u00fcber die f\u00fcr die Leistungsausf\u00fchrung spezifizierten Ger\u00e4te und Materialien anderweitig verf\u00fcgen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leistungsausf\u00fchrung diese innerhalb einer den jeweiligen Gegebenheiten angeerfassenen Frist nachbeschaffen.\r\n11.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserf\u00fcllung die Ware bei uns einzulagern, wof\u00fcr uns eine Lagergeb\u00fchr gem\u00e4\u00df Pkt. 9.4 zusteht.\r\n11.3. Im Falle eines berechtigten R\u00fccktritts vom Vertrag d\u00fcrfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in H\u00f6he von 40 % des Bruttoauftragswertes ohne Nachweis des tats\u00e4chlichen Schadens vom Kunden zu verlangen.\r\n11.4. Die Geltendmachung eines h\u00f6heren Schadens ist zul\u00e4ssig.\r\n12. Eigentumsvorbehalt\r\n12.1. Die von uns gelieferte, montierte oder sonst \u00fcbergebene Ware bleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung unser Eigentum.\r\n12.2. Eine Weiterver\u00e4u\u00dferung ist nur zul\u00e4ssig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Angabe des Namens und der genauen Anschrift des K\u00e4ufers bekannt gegeben wurde und wir der Ver\u00e4u\u00dferung zustimmen. Im Fall unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung bereits jetzt an uns abgetreten.\r\n12.3. Der Kunde hat bis zur vollst\u00e4ndigen Zahlung des Entgeltes oder Kaufpreises in seinen B\u00fcchern und auf seinen Rechnungen diese Abtretung anzumerken und seine jeweiligen Schuldner auf diese hinzuweisen. \u00dcber Aufforderung hat er uns alle Unterlagen und Informationen, die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen und Anspr\u00fcche erforderlich sind, zur Verf\u00fcgung zu stellen.\r\n12.4. Ger\u00e4t der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir bei angeerfassener Nachfristsetzung berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.\r\n12.5. Der Kunde hat uns vor der Er\u00f6ffnung des Konkurses \u00fcber sein Verm\u00f6gen oder der Pf\u00e4ndung unserer Vorbehaltsware unverz\u00fcglich zu verst\u00e4ndigen.\r\n12.6. Der Kunde erkl\u00e4rt sein ausdr\u00fcckliches Einverst\u00e4ndnis, dass wir zur Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes den Standort der Vorbehaltsware betreten d\u00fcrfen.\r\n12.7. Notwendige und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angeerfassene Kosten tr\u00e4gt der Kunde.\r\n12.8. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein R\u00fccktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdr\u00fccklich erkl\u00e4rt wird.\r\n12.9. Die zur\u00fcckgenommene Vorbehaltsware d\u00fcrfen wir freih\u00e4ndig und bestm\u00f6glich verwerten.\r\n12.10.Bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung aller unserer Forderungen darf der Leistungs-\/Kaufgegenstand weder verpf\u00e4ndet, sicherungs\u00fcbereignet oder sonst wie mit Rechten Dritter belastet werden. Bei Pf\u00e4ndung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Kunde verpflichtet, auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen und uns unverz\u00fcglich zu verst\u00e4ndigen.\r\n13. Schutzrechte Dritter\r\n13.1. F\u00fcr Liefergegenst\u00e4nde, welche wir nach Kundenunterlagen (Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modelle oder sonstige Spezifikationen, etc.) herstellen, \u00fcbernimmt ausschlie\u00dflich der Kunde die Gew\u00e4hr, dass die Anfertigung dieser Liefergegenst\u00e4nde Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.\r\n13.2. Werden Schutzrechte Dritter dennoch geltend gemacht, so sind wir berechtigt, die Herstellung der Liefergegenst\u00e4nde auf Risiko des Kunden bis zur Kl\u00e4rung der Rechte Dritter einzustellen, au\u00dfer die Unberechtigtheit der Anspr\u00fcche ist offenkundig.\r\n13.3. Der Kunde h\u00e4lt uns diesbez\u00fcglich schad- und klaglos.\r\n13.4. Wir sind berechtigt, von unternehmerischen Kunden f\u00fcr allf\u00e4llige Prozesskosten angeerfassene Kostenvorsch\u00fcsse zu verlangen.\r\n13.5. Ebenso k\u00f6nnen wir den Ersatz von uns aufgewendeter notwendiger und n\u00fctzlicher Kosten vom Kunden beanspruchen.\r\n13.6. Wir sind berechtigt, f\u00fcr allf\u00e4llige Prozesskosten angeerfassene Kostenvorsch\u00fcsse zu verlangen.\r\n14. Unser geistiges Eigentum\r\n14.1. Liefergegenst\u00e4nde und diesbez\u00fcgliche Ausf\u00fchrungsunterlagen, Pl\u00e4ne, Skizzen, Kostenvoranschl\u00e4ge und sonstige Unterlagen sowie Software, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum.\r\n14.2. Deren Verwendung, insbesondere deren Weitergabe, Vervielf\u00e4ltigung, Ver\u00f6ffentlichung und Zur-Verf\u00fcgung-Stellung einschlie\u00dflich auch nur auszugsweisen Kopierens, wie auch deren Nachahmung, Bearbeitung oder Verwertung bedarf unserer ausdr\u00fccklichen Zustimmung.\r\n14.3. Der Kunde verpflichtet sich weiters zur Geheimhaltung des ihm aus der Gesch\u00e4ftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegen\u00fcber.\r\n15. Gew\u00e4hrleistung\r\n15.1. Die Gew\u00e4hrleistungsfrist f\u00fcr unsere Leistungen betr\u00e4gt ein Jahr ab \u00dcbergabe.\r\n15.2. Der Zeitpunkt der \u00dcbergabe ist mangels abweichender Vereinbarung (z.B. f\u00f6rmliche Abnahme) der Fertigstellungszeitpunkt, sp\u00e4testens wenn der Kunde die Leistung in seine Verf\u00fcgungsmacht \u00fcbernommen hat oder die \u00dcbernahme ohne Angabe von Gr\u00fcnden verweigert hat. Mit dem Tag, an welchem dem Kunden die Fertigstellung angezeigt wird, gilt die Leistung mangels begr\u00fcndeter Verweigerung der Annahme als in seine Verf\u00fcgungsmacht \u00fcbernommen.\r\n15.3. Ist eine gemeinsame \u00dcbergabe vorgesehen, und bleibt der Kunde dem ihm mitgeteilten \u00dcbergabetermin fern, gilt die \u00dcbernahme als an diesem Tag erfolgt.\r\n15.4. Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis eines Mangels dar.\r\n15.5. Der Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der \u00dcbergabe bereits vorhanden war.\r\n15.6. Zur Behebung von M\u00e4ngeln hat der Kunde die Anlage bzw. die Ger\u00e4te ohne schuldhafte Verz\u00f6gerung uns zug\u00e4nglich zu machen und uns die M\u00f6glichkeit zur Begutachtung durch uns oder von uns bestellten Sachverst\u00e4ndigen einzur\u00e4umen\r\n15.7. M\u00e4ngelr\u00fcgen und Beanstandungen jeder Art sind bei sonstigem Verlust der Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche unverz\u00fcglich (sp\u00e4testens nach 10 Werktagen) am Sitz unseres Unternehmens unter m\u00f6glichst genauer Fehlerbeschreibung und Angabe der m\u00f6glichen Ursachen schriftlich bekannt zu geben. Die beanstandeten Waren oder Werke sind vom Kunden zu \u00fcbergeben, sofern dies tunlich ist.\r\n15.8. Sind M\u00e4ngelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist er verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen f\u00fcr die Feststellung der M\u00e4ngelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.\r\n15.9. Eine etwaige Nutzung oder Verarbeitung des mangelhaften Liefergegenstandes, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenbehebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverz\u00fcglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist.\r\n15.10. Wir sind berechtigt, jede von uns f\u00fcr notwendig erachtete Untersuchung anzustellen oder anstellen zu lassen, auch wenn durch diese die Waren oder Werkst\u00fccke unbrauchbar gemacht werden. F\u00fcr den Fall, dass diese Untersuchung ergibt, dass wir keine Fehler zu vertreten haben, hat der Kunde die Kosten f\u00fcr diese Untersuchung gegen angeerfassenes Entgelt zu tragen.\r\n15.11. Im Zusammenhang mit der M\u00e4ngelbehebung entstehende Transport-, und Fahrtkosten gehen zu Lasten des Kunden. \u00dcber unsere Aufforderung sind vom Kunden unentgeltlich die erforderlichen Arbeitskr\u00e4fte, Energie und R\u00e4ume beizustellen und hat er gem\u00e4\u00df Punkt 7. mitzuwirken.\r\n15.12. Zur M\u00e4ngelbehebung sind uns seitens des Kunden zumindest zwei Versuche einzur\u00e4umen.\r\n15.13. Ein Wandlungsbegehren k\u00f6nnen wir durch Verbesserung oder angeerfassene Preisminderung abwenden, sofern es sich um keinen wesentlichen und unbehebbaren Mangel handelt.\r\n15.14. Werden die Leistungsgegenst\u00e4nde aufgrund von Angaben, Zeichnungen, Pl\u00e4nen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Kunden hergestellt, so leisten wir nur f\u00fcr die bedingungsgem\u00e4\u00dfe Ausf\u00fchrung Gew\u00e4hr.\r\n15.15. Keinen Mangel begr\u00fcndet der Umstands, dass das Werk zum vereinbarten Gebrauch nicht voll geeignet ist, wenn dies ausschlie\u00dflich auf abweichende tats\u00e4chliche Gegebenheiten von den uns im Zeitpunkt der Leistungserbringung vorgelegenen Informationen basiert, weil der Kunde seinen Mitwirkungspflichten gem\u00e4\u00df Punkt Mitwirkungspflichten des Kunden. nicht nachkommt.\r\n15.16. Ebenso stellt dies keinen Mangel dar, wenn die technischen Anlagen des Kunden wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen, Netzwerke u\u00e4 nicht in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand oder mit den gelieferten Gegenst\u00e4nden nicht kompatibel sind.\r\n16. Haftung\r\n16.1. Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unm\u00f6glichkeit, Verzug etc. haften wir bei Verm\u00f6genssch\u00e4den nur in F\u00e4llen von Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit aufgrund technischer Besonderheiten.\r\n16.2. Die Haftung ist beschr\u00e4nkt mit dem Haftungsh\u00f6chstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.\r\n16.3. Diese Beschr\u00e4nkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung \u00fcbernommen haben.\r\n16.4. Schadenersatzanspr\u00fcche sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahren gerichtlich geltend zu machen.\r\n16.5. Die Beschr\u00e4nkungen bzw. Ausschl\u00fcsse der Haftung umfasst auch Anspr\u00fcche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfe aufgrund Sch\u00e4digungen, die diese dem Kunden ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden zuf\u00fcgen.\r\n16.6. Unsere Haftung ist ausgeschlossen f\u00fcr Sch\u00e4den durch unsachgem\u00e4\u00dfe Behandlung oder Lagerung, \u00dcberbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder nat\u00fcrliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal f\u00fcr den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss f\u00fcr Unterlassung notwendiger Wartungen.\r\n16.7. Wenn und soweit der Kunde f\u00fcr Sch\u00e4den, f\u00fcr die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (zB Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschr\u00e4nkt sich unsere Haftung gegen\u00fcber dem Kunden insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. h\u00f6here Versicherungspr\u00e4mie).\r\n16.8. Jene Produkteigenschaften werden geschuldet, die im Hinblick auf die Zulassungsvorschriften, Bedienungsanleitungen und sonstige produktbezogene Anleitungen und Hinweise (insb. auch Kontrolle und Wartung) von uns, dritten Herstellern oder Importeuren vom Kunden unter Ber\u00fccksichtigung dessen Kenntnisse und Erfahrungen erwartet werden k\u00f6nnen. Der Kunde als Weiterverk\u00e4ufer hat eine ausreichende Versicherung f\u00fcr Produkthaftungsanspr\u00fcche abzuschlie\u00dfen und uns hinsichtlich Regressanspr\u00fcchen schad- und klaglos zu halten.\r\n17. Salvatorische Klausel\r\n17.1. Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Teile nicht ber\u00fchrt.\r\n17.2.Die Parteien verpflichten sich jetzt schon eine Ersatzregelung \u2013 ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien \u2013 zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis unter Ber\u00fccksichtigung der Branchen\u00fcblichkeit der unwirksamen Bedingung am n\u00e4chsten kommt.\r\n18. Allgemeines\r\n18.1. ES GILT \u00d6STERREICHISCHES RECHT.\r\n18.2. DAS UN-KAUFRECHT IST AUSGESCHLOSSEN.\r\n18.3. ERF\u00dcLLUNGSORT IST DER SITZ DES UNTERNEHMENS (HALLEIN).\r\n18.4. Gerichtsstand f\u00fcr alle sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis oder k\u00fcnftigen Vertr\u00e4gen zwischen uns und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das f\u00fcr unseren Sitz \u00f6rtlich zust\u00e4ndige Gericht.\r\n18.5.\u00c4nderungen seines Namens, der Firma, seiner Anschrift, seiner Rechtsform oder andere relevante Informationen hat der Kunde uns umgehend schriftlich bekannt zu geben. Anmerkungen: Die vorliegenden AGB wurden entsprechend der aktuell geltenden Gesetzeslage erstellt. Es wird jedoch darauf verwiesen, dass alle Angaben trotz sorgf\u00e4ltigster Bearbeitung ohne Gew\u00e4hr erfolgen und eine Haftung des Autors, des Herausgebers oder der Wirtschaftskammern \u00d6sterreichs ausgeschlossen ist. Eigenst\u00e4ndige \u00c4nderungen sind m\u00f6glich, erfolgen jedoch ausschlie\u00dflich auf eigene Gefahr. Sprachliche Formulierungen in m\u00e4nnlicher Form gelten gleicherma\u00dfen f\u00fcr beide Geschlechter.<\/div>\r\n<h2 align=\"left\">Garantie f\u00fcr das Neuromaster-System von INSIGHT INSTRUMENTS<\/h2>\r\n<div>\r\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Das Neuromaster-System von Insight Instruments zeichnet sich durch h\u00f6chste Verarbeitungs- und Entwicklungsqualit\u00e4t aus. Damit Sie die Sicherheit haben Ihr System auch lange im Einsatz zu haben, geben wir Ihnen eine 3-j\u00e4hrige Garantie auf diese Qualit\u00e4t und die verwendeten Materialien.<\/p>\r\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Als Kunde haben Sie auch eine gesetzliche Gew\u00e4hrleistung auf das System, diese wird durch die Garantie nicht eingeschr\u00e4nkt, die Garantie r\u00e4umt zus\u00e4tzliche Rechte ein.<\/p>\r\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\"><b>Die Garantie unterliegt den folgenden Bedingungen.<\/b><\/p>\r\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">1. Wir haften daf\u00fcr, dass das System zum Zeitpunkt der Herstellung die in unsereren Produktbeschreibungen aufgef\u00fchrten Eigenschaften aufweist. Ein Mangel liegt nur dann vor wenn der Wert oder die Gebrauchstauglichkeit des Systems erheblich gemindert ist.<\/p>\r\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">2. Diese Garantie wird kostenlos gew\u00e4hrt durch:<\/p>\r\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">INSIGHT INSTRUMENTS<\/p>\r\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Steglandweg 5<\/p>\r\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">5400 \u2013 Hallein<\/p>\r\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">\u00d6sterreich<\/p>\r\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">3. Die Garantie gilt f\u00fcr alle Neuromaster-Systeme, welche nach dem 01.10.2018 erworben wurden. Die Dauer betr\u00e4gt 3 Jahre ab Kaufdatum. Voraussetzung ist ein Kauf von Insight Instruments in Deutschland, \u00d6sterreich oder der Schweiz.<\/p>\r\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">4. Das System f\u00e4llt nur dann unter die Garantie wenn es bei Auftreten des Mangels in Deutschland \u00d6sterreich oder der Schweiz betrieben wird und die Garantieleistungen dort erbracht werden k\u00f6nnen. Sie ist nicht g\u00fcltig f\u00fcr Produkte, die au\u00dferhalb von Deutschland, \u00d6sterreich oder der Schweiz erworben wurden.<\/p>\r\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">5. M\u00e4ngel m\u00fcssen uns innerhalb von einem (1) Monat nach Kenntnis angezeigt werden.<\/p>\r\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">6. Die Garantie ist nicht \u00fcbertragbar, die Person des K\u00e4ufers und der Besitzers bei dem der Mangel auftrifft m\u00fcssen ident sein. \u00dcbernommene Gebrauchtger\u00e4te fallen nicht unter die Garantie.<\/p>\r\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">7. Bei der Anmeldung von Garantieanspr\u00fcchen m\u00fcssen Sie als Kunde Insight Instruments die Rechnungsnummer sowie eine deutliche Beschreibung des Mangels vorlegen.<\/p>\r\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">8. Wir werden das Produkt durch das eigene technische Personal pr\u00fcfen. Dazu wird das System an uns versandt. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, das Produkt durch einen, von INSIGHT INSTRUMENTS nicht autorisierten, Dritten reparieren zu lassen. F\u00fcr diesen Fall bestehen keine weiteren Garantieanspr\u00fcche.<\/p>\r\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">9. INSIGHT INSTRUMENTS wird beliebige Komponenten nach eigener Ma\u00dfgabe reparieren oder ersetzen. INSIGHT INSTRUMENTS kann nach eigenem Ererfassen entscheiden, das System durch ein \u00e4hnliches Modell mit einem \u00e4hnlichen Alter und Zustand zu ersetzen. Garantieleistungen bewirken weder eine Verl\u00e4ngerung noch einen Neubeginn der Garantiezeit; ausgewechselte Teile gehen in das Eigentum von INSIGHT INSTRUMENTS \u00fcber \u00fcber. Weitere Anspr\u00fcche sind ausgeschlossen.<\/p>\r\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">10.Die dreij\u00e4hrige Garantie gilt nicht in folgenden F\u00e4llen:<\/p>\r\n\r\n<ul>\r\n \t<li>\r\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Bei Sch\u00e4den am Geh\u00e4use infolge einer Ver\u00e4nderung der Luftfeuchtigkeit, Temperatur Sonneneinstrahlung, Feuchtigkeit, Brand oder sonstiger mechanischer Einfl\u00fcsse, die durch Nutzung des Ger\u00e4tes au\u00dferhalb der vorgegebenen Spezifikationen entstanden sind.<\/p>\r\n<\/li>\r\n<\/ul>\r\n<ul>\r\n \t<li>\r\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Bei Sch\u00e4den die durch Blitzschlag, Wasser, Feuer, h\u00f6here Gewalt, Krieg, falsche Netzspannung, Unfall, Missbrauch, unsachgem\u00e4\u00dfe Verwendung oder andere von INSIGHT INSTRUMENTS nicht zu verantwortende Gr\u00fcnde entstanden sind.<\/p>\r\n<\/li>\r\n \t<li>\r\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Bei Sch\u00e4den infolge von Besch\u00e4digung, Korrosion oder Rostbefall von Komponenten, die durch Luftfeuchtigkeit, Temperatur oder Feuchtigkeit verursacht wurden, insbesondere Fl\u00fcssigkeiten oder Salze und S\u00e4uren aus K\u00f6rperausd\u00fcnstungen.<\/p>\r\n<\/li>\r\n \t<li>\r\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Bei Verschlei\u00df aufgrund nat\u00fcrlicher Abnutzung durch die Nutzung. Ebenso bei Beeintr\u00e4chtigung durch Feuchtigkeit, Fl\u00fcssigkeiten oder Salze und S\u00e4uren aus K\u00f6rperausd\u00fcnstungen.<\/p>\r\n<\/li>\r\n \t<li>\r\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Bei Kabelbruch in den Sensorkabeln<\/p>\r\n<\/li>\r\n \t<li>\r\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">F\u00fcr USB-Kabel<\/p>\r\n<\/li>\r\n \t<li>\r\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Bei zweckentfremdeter Verwendung des Ger\u00e4tes sowie falscher Installation bzw. bei falschem unsachgem\u00e4\u00dfem Betrieb oder Betrieb mit anderen Ger\u00e4ten.<\/p>\r\n<\/li>\r\n \t<li>\r\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Bei Sch\u00e4den, die durch einen Fremdeingriff (\u00d6ffnung, Modifikation oder Reparatur) entstehen, der nicht durch einen autorisierten Vertreter von INSIGHT INSTRUMENTS durchgef\u00fchrt wurde.<\/p>\r\n<\/li>\r\n \t<li>\r\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Bei Sch\u00e4den, die nachweislich durch nicht originale Verbrauchs- oder Verschlei\u00dfmaterialien entstanden sind.<\/p>\r\n<\/li>\r\n \t<li>\r\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">F\u00fcr Transport- und Fahrtkosten sowie durch Auf- und Abbau entstandene Kosten.<\/p>\r\n<\/li>\r\n<\/ul>\r\n<\/div>","_et_gb_content_width":"","footnotes":""},"class_list":["post-3132","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/biofeedback.co.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/3132","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/biofeedback.co.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/biofeedback.co.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/biofeedback.co.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/biofeedback.co.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3132"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/biofeedback.co.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/3132\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":258426,"href":"https:\/\/biofeedback.co.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/3132\/revisions\/258426"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/biofeedback.co.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3132"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}